NICHT VERPASSEN!
Unser aktuelles Angebot für Sie umfasst die komplette Finanzierung Ihrer Ausbildung zum Fahrlehrer BE.
Auch ein Stipendium ist zu vergeben, um Ihnen den Einstieg in ein erfolgreiches Berufsleben zu gewährleisten!
Buchen Sie jetzt Ihr unverbindliches Beratungsgespräch oder rufen Sie uns an und definieren Sie Ihre Zukunft selbst mit der GFW!
Die nächsten Fahrlehrerkurse BE starten an folgenden Terminen:
► 30.01.2023 – 27.09.2023 (bis 29.02.2024 inkl. Lehrpraktikum)
► 30.05.2023 – 26.01.2024 (bis 28.06.2024 inkl. Lehrpraktikum)
► 16.10.2023 – 04.06.2024 (bis 15.11.2024 inkl. Lehrpraktikum)
Fahrlehrer werden immer benötigt: Allein in Deutschland haben im Jahr 2016 rund 55 Millionen Menschen einen PKW-Führerschein besessen – eine Zahl, die über die letzten Jahre hinweg konstant war.
Und trotzdem sind Deutschlandweit über 10.000 Fahrlehrer-Stellen frei.
Als Fahrlehrer haben Sie die verantwortungsvolle Aufgabe, Ihre Schüler zu einem sicheren Verkehrsteilnehmer auszubilden. Ihre tägliche Arbeit besteht darin, vorwiegend mit jungen Menschen zusammenzuarbeiten und diese theoretisch und praktisch auf die bevorstehende Fahrprüfung vorzubereiten.
Können Sie sich noch an den Namen Ihres Fahrlehrers erinnern? Mit Sicherheit.
Denn der Erwerb des Führerscheins stellt für fast jeden jungen Menschen ein einschneidendes Erlebnis dar und zeigt für viele symbolisch den Übergang zur Selbstständigkeit – ein persönliches und vertrauensvolles Verhältnis zum Fahrlehrer ist daher für die jungen Leute besonders wichtig.
Bei dem Beruf des Fahrlehrers handelt es sich nicht um einen 08/15 Job – eine geregelte Arbeitszeit von 8 Uhr morgens bis 17 Uhr nachmittags gibt es meist nicht. Wenn Sie aber gerne flexibel in Ihrer Arbeitszeitgestaltung sind und es verstehen, eigene Bedürfnisse, die Ihrer Schüler sowie gesetzliche Vorgaben unter einen Hut zu bringen, dann haben Sie die besten Voraussetzungen dafür, ein engagierter Fahrlehrer zu werden.
Der Beruf ist sehr abwechslungsreich und bietet jeden Tag die Möglichkeit, neue Menschen kennenzulernen und seine eigenen Erfahrungen weiterzugeben. Die Freude Ihrer Fahrschüler nach bestandener Prüfung wirkt sich dabei zusätzlich tagtäglich motivierend auf Ihren Beruf aus.
Informieren Sie sich im Folgenden über alle Voraussetzungen und den gesamten Ausbildungsverlauf.
Als beruflich gleichwertig werden anerkannt:
Im Zweifel kann nur der/die zuständige Sachbearbeiter/-in für Fahrlehrerangelegenheiten im zuständigen Straßenverkehrsamt des Betroffenen eine verbindliche Auskunft erteilen.
Für die Grundfahrlehrerlaubnis reicht es aus, den BE-Führerschein zu besitzen. Vor 2018 musste man über die Klassen A, BE und CE verfügen.
Die Führerscheinausbildung für Pkw mit Anhänger kann auch bei unserer GFW Fahrschule, unmittelbar zu Beginn des Fahrlehrerkurses, durchlaufen werden.
Nicht nur, um Ihre Schüler in der Praxis anleiten zu können, sondern auch, um einen qualifizierten theoretischen Unterricht geben zu können, ist es erforderlich, der deutschen Sprache in ausreichender Form mächtig zu sein. Viele Straßenverkehrsämter verlangen das Sprachniveau C1.
Aktuell lässt sich die Ausbildung zum Erwerb der Grundfahrlehrerlaubnis der Klasse BE in zwei Ausbildungsabschnitte aufteilen:
Erster Ausbildungsabschnitt – Der theoretische Teil
Der achtmonatige theoretische Teil erfolgt als Vollzeitmaßnahme in unseren Schulungsräumen in Köln.
Ein, auf Basis des Gesetzgebers beruhender, selbst konzipierter Ausbildungsplan, gewährleistet eine adäquate Vorbereitung in allen relevanten theoretischen und praktischen Bereichen.
Unsere hochqualifizierten und brillanten Dozenten „leben“ ihren Beruf und vermitteln ihre fachlichen Inhalte absolut anschaulich und verständlich.
Abschluss des ersten Abschnittes bildet eine Fachkundeprüfung (siehe Abschnitt Fahrlehrerprüfungen) nach deren Bestehen Sie ihren Anwärterschein (ein vorläufiger, auf zwei Jahre befristeter Fahrlehrerschein) erhalten.
Zweiter Ausbildungsabschnitt – Das Lehrpraktikum
Im Anschluss an den ersten Abschnitt erfolgt ein mindestens viermonatiges Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule.
Hier werden Sie zunächst erfahrenen Fahrlehrer bei ihren praktischen Fahrstunden begleiten sowie dem theoretischen Unterricht als Hospitant beiwohnen.
Bereits nach kurzer Zeit werden Sie selbst Unterrichte und Fahrstunden im Beisein Ihres Ausbildungsfahrlehrers durchführen und recht schnell auch eigenständig dazu in der Lage sein.
Abschluss dieses zweiten Abschnittes bilden die theoretische und praktische Lehrprobe (siehe Abschnitt Lehrproben) nach deren Bestehen Sie ihren endgültigen Fahrlehrerschein erhalten.
Bereits ab dem dritten Monat des ersten Ausbildungsabschnittes, können Sie durch die Bezirksregierung zum Ablegen der fahrpraktischen Prüfung eingeladen werden.
Diese Prüfung findet im Prüfgebiet des TüV-Rheinland in Köln-Mülheim statt und Sie sollen hierbei nachweisen, dass Sie sowohl ein Solo-Fahrzeug (Pkw) als auch ein Gespann (Pkw mit Anhänger) vorschriftsmäßig, sicher, gewandt und umweltschonend führen können. Dauer: 60 Minuten
Selbstverständlich werden Ihnen sowohl die Kerninhalte der Prüfung, als auch die Ortskenntnisse durch unsere erfahrenen Praxistrainer vermittelt. Am Prüfungstag werden jedoch nur Sie und Ihre zwei Prüfer im Fahrzeug sitzen. Jedem Fahrlehreranwärter ist gesetzlich auferlegt, sich selber zur Prüfung vorzustellen.
WICHTIG: Das Bestehen dieser Prüfung stellt eine Voraussetzung für alle weiteren Prüfungen dar – sie darf zweimal wiederholt werden.
Nach Beendigung des ersten Ausbildungsabschnittes (und nur nach bestandener fahrpraktischer Prüfung), erfolgt die Fachkundeprüfung bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Inhalte für beide Teile werden im Unterricht an der Fahrlehrerfachschule Köln ausführlich vermittelt.
Die schriftliche Fachkundeprüfung findet im Gebäude der Bezirksregierung Köln statt, hat einen Zeitrahmen von fünf Zeitstunden und die insgesamt fünf Fragen (zu jedem Kompetenzbereich eine Frage) werden in Aufsatzform beantwortet.
Ungefähr drei Wochen danach findet die mündliche Fachkundeprüfung statt. Diese dauert 30 Minuten und wird vor einem vierköpfigen Gremium, ebenfalls im Gebäude der Bezirksregierung Köln abgelegt.
Nachdem beide Teile bestanden wurden, können Sie Ihren Anwärterschein beim Straßenverkehrsamt Köln in Empfang nehmen und in den zweiten Ausbildungsabschnitt (das Lehrpraktikum) starten.
WICHTIG: Wird einer der beiden Teile auch nach Notenausgleich zwischen schriftlich/mündlich nicht bestanden, müssen beide Teile wiederholt werden.
Auch die Fachkundeprüfung darf man maximal zwei mal wiederholen.
Während des zweiten Ausbildungsabschnittes macht man unwahrscheinlich viele neue Erfahrungen und lernt intensiv dazu. Doch gerade im praktischen Bereich stoßen Fahrlehreranwärter oftmals an ihre Grenzen. Nicht selten gibt es Probleme mit Fahrschülern, mit Prüfern oder sogar mit dem Ausbildungsfahrlehrer selbst.
Daher finden zur Hälfte Ihres Lehrpraktikums zwei Reflexionstage bei uns in der Fahrlehrerfachschule statt. Hier erhalten Sie Tipps und Tricks bezüglich Ausbildung und es werden Problemlösungsstrategien für zwischenmenschliche Konflikte erörtert.
Außerdem erhalten Sie hier bereits erste Hilfestellung für die Beantragung Ihrer Lehrproben.
Gegen Ende Ihres Lehrpraktikums, also kurz vor Ihren Lehrproben, findet abschließend noch eine Reflexionswoche statt. Hier liegt der Fokus weniger auf Problemfindung und Lösungsansätzen. Vielmehr unterstützen wir Sie tatkräftig bei den letzten Vorbereitungen Ihrer Lehrproben und beraten Sie bezüglich Methodik und Didaktik für Ihrem geplanten Unterricht.
Um Ihren Fahrlehrerschein letztendlich ausgehändigt zu bekommen, müssen Sie abschließend noch zwei Lehrproben abhalten. Diese beantragt jeder Anwärter selbst und die Prüfungen finden dann auch bei der jeweiligen Ausbildungsfahrschule statt. Die Reihenfolge der Lehrproben spielt keine Rolle und ist dem Antragsteller überlassen. Am Tag der „Abschlussprüfungen“ werden sich zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses mit in Ihren Fahrschulunterricht in Ihre Filiale setzen und Sie bezüglich Ihres Theorieunterrichts bewerten. Das ist die so genannte theoretische Lehrprobe, Dauer: 45Minuten.
Wahlweise vor, oder auch nach der Theorie ,nehmen die selben Prüfer auf der Rückbank Ihres Fahrschulwagens platz und bewerten Sie während einer echten Fahrstunde mit einem echten Fahrschüler am Steuer. Das ist dann die praktische Lehrprobe, Dauer: ebenfalls 45 Minuten.
Wurden beide Lehrproben bestanden, können Sie Ihren Fahrlehrerschein auf dem Straßenverkehrsamt Köln in Empfang nehmen.
WICHTIG: Jede Lehrprobe zählt einzeln, sollte eine von ihnen nicht bestanden werden, muss lediglich die nicht bestandene wiederholt werden, sie dürfen maximal zweimal wiederholt werden.