Fahrlehrerweiterbildung

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FL-Weiterbildungskurse

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Die nächsten Fahrlehrerweiterbildungskurse starten an folgenden Terminen:

► 16.03.2023 – 18.03.2023

► 27.07.2023 – 29.07.2023

► 28.09.2023 – 30.09.2023

► 01.11.2023 – 04.11.2023

► 14.12.2023 – 16.12.2023

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Allgemeine Fortbildung

Selbst als langjähriger Fahrlehrer lernt man nie aus und muss sich ständig mit den neuesten Entwicklungen und aktuellen Themen rund um den Straßenverkehr auseinandersetzen. Daher ist es gesetzlich vorgeschrieben, nach dem Erwerb der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE alle vier Jahre an einem dreitägigen – oder alternativ jedes Jahr an einem eintägigen – Fortbildungslehrgang teilzunehmen.

Gemäß § 53 Abs.1 FahrlG müssen sich alle Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis dahingehend fortbilden, wie sich die Verhältnisse im Straßenverkehr und im Kraftfahrwesen geändert haben und welche Weiterentwicklungen es im Straßenverkehrsrecht und Fahrlehrerrecht gibt. Darüber hinaus werden auch neue Verfahren und Methoden erläutert, die zur Gestaltung des theoretischen und praktischen Unterrichts verwendet werden können – zum Beispiel die Einbindung der neuen Fahrassistenzsysteme in die Fahrschülerausbildung. Weitere Themen, die besprochen werden, sind verkehrs- und umweltpolitische Aspekte sowie betriebswirtschaftliche, organisatorische aber auch pädagogische Fragen – zum Beispiel der richtige Umgang mit eventueller Prüfungsangst der Fahrschüler.

Fahrlehrerfortbildung (§53 Abs.1 FahrlG)

Jeder Fahrlehrer muss alle 4 Jahre die Teilnahme an einer mindestens 3-tägigen Fortbildung nachweisen. Bei nicht aufeinanderfolgenden Tagen, beträgt die Dauer der Fortbildung dann vier Tage. Haben Sie bereits in der vier-Jahres-Frist eine Fortbildung als Ausbildungsfahrlehrer und/oder Seminarleiter besucht, werden diese den vier Tagen angerechnet.

Wir bieten Ihnen an diesen 3 Tagen ein abwechslungsreiches und interessantes Programm mit aktuellen fahrlehrer- und fahrschulspezifischen Themen.

Ausbildungsinhalte

  • Neuerungen Fahrlehrergesetz (FahrlG)
  • Pädagogik & Neue Medien
  • Wirkung von Social Media (Facebook, Instagram, Twitter)
  • Fahrassistenzsysteme & Autonomes Fahren
  • Aktuelle Rechtsprechungen
  • Neuerungen StVO & StVZO
  • Neuerungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Verkehrssicherheitstraining für Fahrlehrer (von der Beifahrer-Seite aus)

3-Tage § 53 Abs. 1 FahrlG

Gemäß § 53 Abs. 1 FahrlG besteht mindestens alle vier Jahre eine gesetzliche Fortbildungspflicht.

Nach dem Absenden Ihres Anmeldeformulars erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Buchung per E-Mail mit allen weiteren Informationen.

Die offizielle Aufnahmebestätigung erhalten Sie nach einem Erstberatungsgespräch. Diesbezüglich werden wir Sie zu Ihren Wunschzeiten telefonisch kontaktieren!