Förderung & Finanzierung

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo-Do: 8 - 16 Uhr & Fr: 8 - 13 Uhr

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Eupener Straße 148 · 50933 Köln

Wir bereiten den Weg für Ihre Zukunft

Gerade nach der Corona-Krise muss jeder Interessent zweimal überlegen, ob eine kostenintensive Ausbildung zum Fahrlehrer überhaupt machbar ist. Doch was viele nicht wissen: Die gesamte Ausbildung ist sogar bis zu 100% förderbar.

Informieren Sie sich über die Vielzahl an Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten um sorgenfrei in Ihre berufliche Zukunft zu starten.

Förderung DURCH DAS JOBCENTER & DIE BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT

BILDUNGSGUTSCHEIN

Die Fahrlehrerausbildung kann nach dem Sozialgesetzbuch III bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden (Bildungsgutschein). Eine Förderung setzt eine Beratung durch die Arbeitsagentur vor Beginn der Ausbildung voraus. Es können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten und Unterhaltsgeld gewährt werden.

www.arbeitsagentur.de

Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

MEISTER-BAFöG

Voraussetzung: Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und noch keine staatliche Förderung in der Vergangenheit in Anspruch genommen. Sie haben Anspruch auf Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die Förderung wird zu 50% als Zuschuss und zu 50% als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Das Darlehen wird von der KfW-Bank ausgezahlt und ist während der Ausbildung sowie 2 Jahre nach Ausbildungsende (insgesamt für höchstens 6 Jahre) zins- und tilgungsfrei.

www.aufstiegs-bafoeg.de

Förderung für Bundeswehrangehörige

Für Zeitsoldaten ist eine Förderung nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) möglich. Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD)

www.bundeswehr.de

Finanzfair

Online-Kreditantrag für Jedermann, mehr Informationen bei uns oder auf www.finanzfair.de

Förderung im Rahmen der beruflichen Rehabilitation

Die Unfall-Versicherungsträger – z. B. die Berufsgenossenschaften, die Deutsche Rentenversicherungen und die Bundesagentur für Arbeit – gewähren für berufliche Bildungsmaßnahmen Ausbildungsbeihilfen und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation bis zu 100% der Kosten

Nach dem Absenden Ihres Anmeldeformulars erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Buchung per E-Mail mit allen weiteren Informationen.

Die offizielle Aufnahmebestätigung erhalten Sie nach einem Erstberatungsgespräch. Diesbezüglich werden wir Sie zu Ihren Wunschzeiten telefonisch kontaktieren!